BPOL NRW: Kölner Lichter: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz

Anlässlich der Musik- und Feuerwerksveranstaltung "Kölner Lichter" am 1. August 2026 erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 31. Juli 2026 durchgehend bis zum 2. August 2026. Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen der beiden Bahnhöfe. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten oder diesen betreten. Ein Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes liegt vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche, aufbewahrt wird. Die Bundespolizei bittet alle Besucherinnen und Besucher, sich vor Reiseantritt über den Inhalt der Allgemeinverfügung zu informieren und keine gefährlichen Gegenstände mitzuführen. Die Allgemeinverfügung sowie nähere Informationen finden Sie unter: https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-bundespolizeidirektion-sankt-augustin-koelner-lichter Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Pressestelle Paula Feierabend Telefon: +49 (0) 221 16093-1400 Mobil: +49 (0) 173 56 21 045 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln