Bundespolizei nimmt zwei gesuchte Personen fest

Am Donnerstag (30.07.2026) hat die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken gleich zwei Haftbefehle vollstreckt. Ein 32-Jähriger muss insgesamt 80 Tage in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) verbüßen. Eine Frau im Alter von 29 Jahren wird 30 Tage ebenfalls in einer JVA verbringen müssen. Am Donnerstag gegen 15:50 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen einen 32-jährigen Gambier am Grenzübergang der Bundesautobahn 8, Moseltal, Landesgrenze zu Luxemburg. Bei der Überprüfung seiner Personalie stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Ein Haftbefehl wurde wegen einer nicht gezahlten Geldbuße von 500 Euro erlassen. Da er nicht zahlte, wurde eine Erzwingungshaft in Höhe von 20 Tagen angeordnet. Dem zweiten Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz lag eine Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro zugrunde. Für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen angeordnet worden. Da der 32-Jährige weder Geldbuße noch Geldstrafe begleichen konnte, wurden beide Haftbefehle vollstreckt. Anschließend lieferten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Gegen 17:30 Uhr wurde eine 29-jährige französische Staatsangehörige in Saarbrücken einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen die Französin ein aktueller Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis besteht. Da sie die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro nicht zahlte - und auch zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht entrichten konnte - wurde sie von den Einsatzkräften zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in eine JVA gebracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken Pressesprecherin Vanessa Scholz Telefon: 0681 - 88 38 0 77 - 1007 E-Mail: bpoli.saarbrucken.presse@polizei.bund.de