BPOLI MD: 49-Jährige bedroht Reisende und leistet Widerstand gegen Bundespolizei
Am Samstag, den 1. August 2026 wurde die Bundespolizei in den Nachmittagsstunden zu einem Intercity-Express am Hauptbahnhof Halle (Saale) gerufen. Eine Reisende nutzte den Zug von Berlin Südkreuz nach Halle (Saale) ohne gültigen Fahrausweis. Zudem verfügte sie über keinerlei Zahlungsmittel, um das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten. Bereits während der Zugfahrt soll sich die Frau aggressiv verhalten, Reisende beleidigt und diese teilweise bedroht haben. Unter anderem verlor die 49-Jährige während der Fahrt das Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Als Mitreisende ihr aufhelfen wollten, beschimpfte sie diese und forderte sie auf, sie in Ruhe zu lassen. Zudem soll sie eine leere Glasflasche erhoben haben, um diese nach Reisenden zu werfen. Zu einem Angriff kam es jedoch nicht. Da die Tatverdächtige ihre Personalien nicht angab und eine Identitätsfeststellung auf dem Bahnsteig aufgrund ihres lautstarken und aggressiven Verhaltens nicht möglich war, sollte sie zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht werden. Als ihr dies eröffnet wurde, griff sie in ihren mitgeführten Einkaufsbeutel und nahm einen scharfkantigen Spiegel an sich, den sie unter ihrer Jacke auf einem mitgeführten Buggy ablegte. Um eine mögliche Gefährdung
auszuschließen, stellten die Einsatzkräfte den Gegenstand vorübergehend sicher. Auch auf dem Weg zur Dienststelle verhielt sich die Deutsche weiterhin aggressiv. Sie änderte mehrfach ihre Laufrichtung, sperrte sich gegen das Gehen und versuchte, sich aus den Griffen der eingesetzten Beamten zu winden. Auf der Dienststelle konnte die Identität der Frau mittels Fingerabdruckscan schließlich ermittelt werden. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Ein bei der Tatverdächtigen durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,47 Promille. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen, tätlichen Angriff auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung ein.
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