BPOLI MD: Bundespolizei stellt 41-Jährigen mit zwei Haftbefehlen
Am Samstag, den 1. August 2026 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Der 41-Jährige wies sich gegenüber den Bundespolzisten dabei mit einem gültigen Dokument aus. Die Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Gera. Den Ausschreibungen lagen zwei Beschlüsse des Amtsgerichts Stadtroda aus den Monaten September und November 2025 wegen Ordnungswidrigkeiten zugrunde. Der Mann war zu Geldbußen in Höhe von insgesamt 120 Euro verurteilt worden. Da er die geforderten Beträge nicht beglich, erließ die Staatsanwaltschaft Gera die beiden Haftbefehle zur Erzwingungshaft. Insgesamt drohten dem Gesuchten vier Tage Haft. Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur weiteren Bearbeitung in die Diensträume der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Dort wurden dem Deutschen die beiden Haftbefehle eröffnet. Der Mann konnte die ausstehenden Geldbußen in Höhe von insgesamt 120 Euro begleichen und die Erzwingungshaft dadurch abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er aus der Dienststelle entlassen. Die Bundespolizei informierte die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung der Haftbefehle.
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