(Rottweil) Berauscht im Straßenverkehr unterwegs (02.08.2026)
In der Nacht auf Sonntag haben Polizeibeamte einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer in der Tuttlinger Straße kontrolliert.
Gegen 01.20 Uhr befuhr ein 18-Jähriger mit seinem E-Scooter die Tuttlinger Straße, als Polizeibeamte des Polizeireviers Rottweil ihn anhielten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten sie bei dem jungen Mann Alkoholgeruch und Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmittel fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über einer Promille. Der 18-Jährige musste die Beamten daraufhin zu einer ärztlichen Blutentnahme begleiten.
Die Polizeibeamten haben die Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen und unterrichten die Führerscheinstelle, da der 18-Jährige noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis bzw. eines Führerscheins ist.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin: Bzgl. Alkohol gelten bei E-Scootern dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto, E-Scooter oder aber auch Fahrrad fährt, riskiert nicht nur ein Strafverfahren, sondern unter Umständen auch den Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
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Tatjana Deggelmann
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