BPOLI MD: Zahlung von 1.800 Euro bewahrt Gesuchten vor Gefängnis
Am Donnerstag, den 6. August 2026 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei um 16:19 Uhr einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Der 47-Jährige wies sich gegenüber den Bundespolzisten dabei mit einem gültigen Personalausweis aus. Die Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Im Februar dieses Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 60 Tagen Haft. Weder zahlt der Verurteilte den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich der Haftstrafe. Demnach erging fünf Monate später der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Gesuchten. Glück im Unglück: Der Deutsche konnte den haft-abwendenden Betrag aufbringen und nach Einzahlung bei der Bundespolizei deren Räumlichkeiten als freier Mann wieder verlassen.
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