BPOLI LUD: Haftbefehl wegen Geldstrafe nicht beglichen

Am Samstagabend, kurz vor Mitternacht, kontrollierten Einsatzkräfte am Grenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4 einen 34-jährigen polnischen Staatsangehörigen in einem Reisebus bei der Einreise nach Deutschland. Die Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nach dem Mann suchte und einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 4.300 Euro hatte er bislang nicht beglichen. Die Beamten konfrontierten ihn mit der Fahndung und nahmen ihn fest. Nur die Zahlung des offenen Betrags hätte die Vollstreckung des Haftbefehls noch abwenden können. Da er die mittlerweile auf 4.529 Euro angewachsene Summe auch vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er noch in der Nacht in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zu diesem Sachverhalt wurden am vergangenen Wochenende weitere 20 Personen festgestellt, nach denen gesucht wurde. In den meisten Fällen diente dies der Feststellung einer ladungsfähigen Anschrift im Ausland für die Durchführung anstehender Strafverfahren. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Danilo Weise Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 Mobil: 0175/9029421 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de