Bundespolizei vollstreckt zwei frische Haftbefehle
Am Sonntagnachmittag (16.08.2026) verhafteten Bundespolizisten auf Bahnhöfen im Landkreis Vorpommern-Rügen innerhalb einer halben Stunde zwei Personen. Einer der beiden Männer wurde sogar gleich zweimal gesucht.
Auf dem Hauptbahnhof Stralsund wurde gegen 14:15 Uhr ein 37-jähriger Deutscher überprüft, gegen den seit Anfang dieses Monats ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam vorlag. Vorangegangen war ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom April 2026, wonach der aus Sachsen stammende Mann wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 1.890 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 63 Tagen verurteilt wurde.
Der Mann, der zudem von der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen eines anderen Delikts gesucht wird, konnte die erforderliche Summe nicht begleichen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Eine halbe Stunde später wurde Bundespolizisten bei der Kontrolle eines deutschen Staatsangehörigen auf dem Bahnhof Binz ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Aschersleben bekannt. Demnach war der Mann im April dieses Jahres der Hauptverhandlung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis unentschuldigt ferngeblieben. Da der 38-Jährige seitdem nicht mehr erreichbar war, erließ das Gericht vor wenigen Tagen Haftbefehl gegen den Sachsen-Anhaltiner.
Der Verhaftete verbrachte die Nacht in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei. Heute Nachmittag (17.08.2026) wurde der Haftbefehl in Bergen auf Rügen richterlich nicht bestätigt. Der Mann entging so zwar der Verlängerung seiner Haft, muss sich jedoch wöchentlich bei seiner zuständigen Polizeidienststelle melden.
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