BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet Abfallsünder und zieht Geldstrafe ein

Während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tunis/Tunesien stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Donnerstagvormittag (20.08.2026) einen 30-jährigen Reisenden fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Deutsche wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen gesucht. Erst zwei Tage zuvor hatte diese einen Haftbefehl wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen gegen den im Dezember 2024 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Da er zum Strafantritt nicht erschien, wurde die Fahndung initiiert. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen konnte der Koblenzer abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.