Bad Nenndorf – Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss
(KEM) Am frühen Sonntagmorgen, den 23. August 2026, stoppte die Polizei Bad Nenndorf eine autofahrende Frau im Stadtgebiet.
Gegen 04:45 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte einen Mercedes in der Straße Gehrenbreite. Bei der Überprüfung der 30-jährigen Fahrerin aus dem LK Hildesheim stellte sich heraus, dass diese nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,77 Promille.
Gegen die Fahrerin wurden entsprechende Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe angeordnet.
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