Bundespolizeidirektion München: Manchmal eine Frage des Geldes / Geldstrafe von Freundin gezahlt

Ob eine Reise im Anschluss an eine Grenzkontrolle fortgesetzt werden kann, ist manchmal auch eine Frage des Geldes. Diese Erfahrung haben am Mittwoch (26. August) mehrere gesuchte Männer an der A93 bei Kiefersfelden gemacht. Doch obwohl keiner der drei seine Justizschulden bei den Bundespolizisten begleichen konnte, fand die Fahrt nur für einen von ihnen ein vorzeitiges Ende. Einen rumänischen Staatsangehörigen brachten die Beamten von der Kontrollstelle in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, hatte das Erlangener Amtsgericht gegen den 23-Jährigen einen Strafbefehl erlassen. Wegen Körperverletzung war Ende vergangenen Jahres eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro festgesetzt worden. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste der Rumäne ersatzweise einen 75-tägigen Haftaufenthalt antreten. Dagegen blieb einem Ungarn, der eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zu begleichen hatte, der Gang ins Gefängnis erspart. Die Bundespolizei fand bei der Einreisekontrolle des 32-Jährigen heraus, dass das Amtsgericht Passau diesen Betrag seit April 2025 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gefordert hatte. Da der Mann nicht über so viel Geld verfügte, bat er seine Freundin telefonisch um Unterstützung. Diese entsprach seinem Wunsch und zahlte das Geld bei einem Polizeirevier in Frankfurt am Main ein. Im Anschluss durfte der ungarische Staatsangehörige seine Reise fortsetzen. Ein Bulgare konnte von der Kontrollstelle an der Inntalautobahn aus ebenfalls weiterreisen, obwohl er sogar von zwei Justizbehörden gesucht wurde. Wegen eines verübten Einbruchsdiebstahls hätte der Mann 820 Euro, die er aus der Tat erlangt hatte, abgeben sollen. Die vorgesehene Vermögensabschöpfung ließ sich jedoch nicht vollziehen, da der 51-jährige Businsasse nur 40 Cent dabeihatte. Immerhin konnte die Bundespolizei aber seine neue Berliner Wohnadresse ausfindig machen und die Staatsanwaltschaft Osnabrück entsprechend informieren. Auch die Staatsanwaltschaft Berlin bekam die bislang unbekannte Anschrift des bulgarischen Reisenden übermittelt. Hintergrund sind hierbei laufende Ermittlungen wegen Betrugs. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .