Brennende Gartenlaube – Fahrlässigkeit möglich

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ist eine Gartenlaube an der Wevelinghovener Straße in Lobberich abgebrannt. Eine Anwohnerin war gegen 4.30 Uhr erwacht und hatte den Feuerschein wahrgenommen. Sie verständigte die Feuerwehr, die eine Gartenlaube in Vollbrand vorfand. Außerdem hatten die Flammen auf eine danebenstehende Tanne übergegriffen. Die Wehrleute löschten beides. Bei den ersten Befragungen stellte sich heraus, dass ein Hausbewohner am Vorabend gegrillt hatte. Die Kohle hatte er mit Wasser gelöscht und vor dem Gartenhaus unter einem Tisch abgestellt. Er war sicher gewesen, dass keine Glut mehr vorhanden gewesen sei. Das Kriminalkommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen. Es ist noch nicht abschließend geklärt. Die Polizei rät aber schon jetzt noch einmal: Unterschätzen Sie glühende Kohlen nicht. Selbst wenn sie mit Wasser übergossen wurden, können Sie im Innern weiterglühen. Sorgen Sie nach einem Grillabend dafür, dass die Kohlen im Freien und am besten unter reichlich Wasser ohne Nähe zu brennbaren Materialien aufbewahrt werden, bis Sie die Asche wirklich mit der bloßen Hand anfassen können. /hei (762) Rückfragen bitte an: Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen Telefon: 02162/377-1191 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de