Kleine E-Scooter, großes Problem: Kinder-E-Scooter gehören nicht in den Straßenverkehr

(Thi) Sie sind klein, bunt und werden teilweise ausdrücklich als E-Scooter für Kinder angeboten. Auch in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg sind solche Kinder-E-Scooter immer wieder im Umfeld von Schulen und im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs. Was viele Kinder und Eltern nicht wissen: Nur weil ein E-Scooter klein ist und für Kinder verkauft wird, darf er nicht automatisch im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Viele dieser Kinder-E-Scooter sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Sie verfügen beispielsweise nicht über die für eine Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Betriebserlaubnis und Versicherungsplakette. Für Elektrokleinstfahrzeuge, die unter die entsprechende Verordnung fallen, ist eine gültige Versicherung Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Das bedeutet: Auf dem Weg zur Schule, auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Straße hat ein nicht zugelassener Kinder-E-Scooter nichts zu suchen. Auch ein Fahrzeug, das nur wenige Kilometer pro Stunde fährt oder weniger als einen Meter hoch ist, wird dadurch nicht automatisch zum erlaubten Kinderfahrzeug für den öffentlichen Verkehrsraum. Eltern sollten vor dem Kauf genau hinschauen. Die Bezeichnung "Kinder-E-Scooter" auf der Verpackung oder in einem Online-Shop bedeutet nicht, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden darf. Wer seinem Kind einen solchen Scooter kauft, sollte deshalb unbedingt prüfen: Ist das Fahrzeug überhaupt für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen? Liegt eine entsprechende Betriebserlaubnis vor? Besteht der erforderliche Versicherungsschutz? Welche Altersvorgaben gelten für das konkrete Fahrzeug? Wichtig: Wird ein nicht versichertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum gefahren, kann dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellen. Das kann sowohl für die fahrende Person als auch - je nach Umständen - für Erwachsene, die die Nutzung ermöglichen, rechtliche Konsequenzen haben. Unser Appell an Eltern: Schauen Sie vor dem Kauf nicht nur auf Preis, Farbe und Größe. Informieren Sie sich, ob das konkrete Fahrzeug überhaupt im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden darf. Wenn ein Kinder-E-Scooter keine entsprechende Zulassung und keinen erforderlichen Versicherungsschutz besitzt, gilt: Privatgelände ja - öffentlicher Verkehrsraum nein. Damit der Weg zur Schule sicher bleibt und aus einem vermeintlich harmlosen Kinderfahrzeug nicht plötzlich ein strafrechtliches Problem wird. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg Nina Hundeshagen-Engelke Amalie-Thomas-Platz 1 31582 NIENBURG E-Mail: nina.hundeshagen-engelke@polizei.niedersachsen.de Telefon: 05021-9212 204 Fax2mail: +49 511 9695636008