BPOL NRW: Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – Bundespolizei verhaftet 27-Jährigen

Während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Dienstagvormittag (08.09.2026) einen 27-jährigen Iraker fest, der von der Staatsanwaltschaft Landshut gesucht wurde. Diese hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Oktober 2025 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Da er sich der Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zwölf Tagen konnte der im Ruhrgebiet lebende Mann abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.