BPOL NRW: 44-jähriger Gesuchter mit Haftbefehl zahlt Geldstrafe bei der Bundespolizei ein – 60-Jähriger durch die Bundespolizei in die Niederlande zurückgewiesen
Am Mittwochvormittag, 9. September 2026, wurde ein 44-jähriger Bulgare bei der Bundespolizei im Bundespolizeirevier Kempen vorstellig, um einen Fahrzeugschlüssel abzuholen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien des Mannes in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich dann heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Limburg zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht wird. Hiernach musste der Gesuchte noch eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bezahlen oder eine 10-tägige Haftstrafe verbüßen. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei und anschließender Bezahlung der Geldstrafe durfte der Bulgare die Dienststelle verlassen.
Einen 60-jährigen Serben kontrollierte die Bundespolizei am späten Mittwochabend auf der Bundesautobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn als Fahrer eines in Viersen zugelassenen Personenkraftwagens bei der Einreise aus den Niederlanden. Bei der Kontrolle stellten die Beamten zunächst fest, dass das Fahrzeug im Februar dieses Jahres außer Betrieb gesetzt und bislang nicht erneut zugelassen wurde. Der Reisende legte zur Kontrolle seinen serbischen Reisepass vor und räumte ein, sich 2022 dauerhaft im Schengenraum aufzuhalten. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass gegen die Person eine Fahndungsnotierung im Schengener Informationssystem durch die niederländischen Behörden zur Rückkehrentscheidung vorliegt. Zudem konnte er keinen gültigen Führerschein vorlegen. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,5 Promille. Daraufhin wurde dem Mann durch den Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurde dann bekannt, dass der Serbe unter anderen Personalien bereits erfasst ist. Gegen ihn liegt ein Einreiseverbot der Kreisverwaltung Rhein-Lahn bis zum 30.11.2028 vor. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wies die Bundespolizei ihn in die Niederlande zurück.
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