W- Verkehrsunfall zwischen E-Scooter und Tretroller in Barmen

Am 14.09.2026 kam es gegen 19:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einer 14-jährigen E-Scooter-Fahrerin und einem sechsjährigen Kind. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr die 14-Jährige mit einem Leih-E-Scooter den Gehweg auf der Straße Am Brögel. Dort kam es zur Kollision mit dem sechsjährigen Kind, das auf einem Tretroller spielte. Der sechsjährige Unfallbeteiligte erlitt leichte Verletzungen Er wurde durch den Rettungsdienst zur weiteren medizinischen Behandlung in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Die Erziehungsberechtigten des Kindes wurden über den Unfall und die Verletzungen in Kenntnis gesetzt. Die Polizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. - E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein. - Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. - Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Ihr Leben retten. - Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. - Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten. - Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. - Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. - Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.Rückfragen bitte an: Polizei Wuppertal Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0202/284-2020 E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de Polizei Wuppertal auch bei