Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock vollstreckten am 19. September 2026 gegen 09:00 Uhr am Bahnhof Warnemünde zwei Haftbefehle gegen einen 43-jährigen Litauer.
Im Rahmen der Überprüfung der Personalien des 43-Jährigen stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Rostock als auch das Amtsgericht Rostock einen Haftbefehl gegen den Mann erließen. Das Amtsgericht Rostock hatte ihn per Gesamtstrafenbeschluss zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 480,- Euro wegen Diebstahls verurteilt, wovon noch 20 Tage als Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen sind. Zudem erschien er, trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung, nicht zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Rostock, so dass dieses einen Haftbefehl gegen ihn erließ. Die Staatsanwaltschaft Rostock erhob Anklage wegen Diebstahls.
Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab bei dem Mann einen Wert von 2,86 Promille.
Nachdem der Bereitschaftsrichter am 19. Juni 2026 die Aufrechterhaltung des Haftbefehls wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung anordnete und ein Arzt die Hafttauglichkeit bestätigte, brachten ihn die Bundespolizisten in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
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