BPOL NRW: „Ich werde eventuell gesucht“ – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Sonntagmorgen (20. September) überprüften Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann. Eine Staatsanwaltschaft ließ gleich zweimal per Haftbefehl nach diesem fahnden.
Gegen 6:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Vorplatz des Hauptbahnhofs Dortmund, als ein 26-Jähriger auf diese zu kam. Der Mann gab gegenüber den Beamten an, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegen würde. Der Deutsche machte mündlich Angaben zu seiner Person. Eine Überprüfung ergab dann gleich zwei Fahndungsausschreibungen.
Das Amtsgericht Hagen verurteilte den Gesuchten rechtskräftig im Juni 2025, wegen Erschleichens von Leistungen, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,- Euro und im April 2026 dann zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15,- Euro. Hiervon hat der Hagener noch eine restliche Ersatzfreiheitsstrafe von 45 bzw. 60 Tagen zu verbüßen.
Da der Verurteilte die Gesamtsumme in Höhe von 3.150 Euro nicht aufbringen konnte, brachten die Uniformierten ihn für die nächsten 105 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.
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