BPOLI PW – GdpD POM: Gründliche polizeiliche Arbeit zahlte sich aus…
Gestern Nachmittag fand am Amtsgericht Pasewalk die Hauptverhandlung gegen einen 38- jährigen rumänischen Staatsangehörigen statt.
Ihm wurde das Einschleusen von Ausländern vorgeworfen. Ermittlungsbeamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk waren zu der Verhandlung als Zeugen geladen. In Vorbereitung der Hauptverhandlung überprüften die Beamten vor Beginn nochmals die Personaldaten im Fahndungsregister. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann erst vor 5 Tagen durch die Staatsanwaltschaft Würzburg zur Festnahme mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben worden war. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 240,00 EUR sowie 185,40 EUR Verfahrenskosten zu zahlen. Ersatzweise waren 6 Tage Haft festgelegt. Die Geldsummen zahlten anwesende Angehörige vor Ort, so dass dieser Vorgang abgeschlossen werden konnte.
In der Hauptverhandlung wurde der Mann schuldig gesprochen und zu zwei Jahren
Haft, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt.
Am Vormittag wurde in Pomellen ein 47- jähriger Pole angehalten und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur
Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin, aufgrund
einer Straftat gem. § 4 AntiDopG. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe
von 1200,00 Euro, 10,00 Euro Restgeldstrafe sowie 88,00 Euro Verfahrenskosten
und konnte damit eine 20- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Igor Weber
Telefon: 03 83 54 - 34 97 4 - 100
Mobil: 0172-511 0961
E-Mail: presse.pasewalk@polizei.bund.de
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