BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle

Einsatzkräfte der Bundespolizei Münster haben am Dienstag (6. Oktober)vier Haftbefehle vollstreckt. Am Morgen haben sie in einer Kontrolle im Hauptbahnhof festgestellt, dass zu einem kontrollierten Polen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Münster vorliegen. Der 42-Jährige hatte die Geldstrafen aus Verurteilungen wegen verschiedener Eigentumsdelikte nur unzureichend bezahlt. Die offenen Forderungen beliefen sich auf insgesamt knapp 1500 Euro. Weil er die Restgeldstrafen vor Ort nicht beibringen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen von 40 Tagen in die Justizvollzugsanstalt an der Gartenstraße eingeliefert. Einem 31-Jährigen am Flughafen Münster-Osnabrück blieb die Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Bei der Einreise seines Fluges aus Pristina fielen den kontrollierenden Bundespolizisten zwei offene Haftbefehle gegen den Kosovaren auf. Er hatte Strafbefehle des Amtsgerichts Münster wegen Diebstahls und Nötigung ignoriert. Die nun fälligen 1800 Euro konnte er beibringen und damit 120 Tage Freiheitsstrafe abwenden. Ihm wurde die Einreise gestattet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.