Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München(Stand 30. September 2026)

Ein Dokument TabelleuEfürPM09.pdfPDF - 404 kB München - Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen: I. Unerlaubte Einreisen an Land- und LuftgrenzenDie monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis September 2026 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden. II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seitdem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. September 2026 (einschließlich)getroffen: - 23.064 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 17.944 / davon CZE: 5.120) - 14.912 (davon AUT: 13.532 / davon CZE: 1.380) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben, - 836 (davon AUT: 730 / davon CZE: 106) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, - 1.121 (davon AUT: 1.032 / davon CZE: 89) Schleuser wurden vorläufig festgenommen, - als Beifang konnten 5.217 (davon AUT: 4.163 / davon CZE: 1.054) offene Haftbefehle vollstreckt sowie - 466 (davon AUT: 361 / davon CZE 105) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. September 2026 (einschließlich) Unerlaubte Einreisen: 14.691 davon AUT: 11.229 davon CZE: 3.462 Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 9.983 davon AUT: 9.000 davon CZE: 983 Davon § 18 (2) AsylG: 630 davon AUT: 611 davon CZE: 19 Vulnerable Gruppen: 54 davon AUT: 53 davon CZE: 1 Wiedereinreisesperren: 527 davon AUT: 447 davon CZE: 80 Schleuser: 709 davon AUT: 653 davon CZE: 56 Haftbefehle: 3.697 davon AUT: 2.937 davon CZE: 760 PMK-Treffer: 374 davon AUT: 288 davon CZE: 86 Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig. Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich August 2026; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat September 2026 basieren auf einem Sondermeldedienst. Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6364606 Symbolfoto "Grenzkontrolle". Das Bild ist für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei. Rückfragen bitte an: Thomas Borowik Pressestelle Telefon: 089 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de