Semesterstart: Polizei warnt vor Alkohol auf dem E-Scooter
Mit Beginn des neuen Semesters sind in Aachen derzeit wieder zahlreiche neue Studierende unterwegs. Gerade in dieser Zeit gehört für viele auch das gemeinsame Feiern zum Start ins Studium dazu. Die Polizei Aachen möchte in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr aufmerksam machen.
Im Rahmen von Verkehrskontrollen stellten Polizeibeamte in den vergangenen Tagen mehrere Personen fest, die mit E-Scootern unterwegs waren und bei denen der Verdacht einer Alkoholisierung bestand. Entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurden von den Beamten eingeleitet.
Was dabei nicht allen kontrollierten Personen bekannt war: Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Wer einen E-Scooter unter Alkoholeinfluss führt, kann sich je nach Alkoholisierungsgrad strafbar machen. Wie bei Autos und anderen Kraftfahrzeugen gelten auch hier die gesetzlichen Promillegrenzen. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat. Je nach Grad der Alkoholisierung und insbesondere bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann das Führen eines E-Scooters jedoch bereits deutlich darunter strafbar sein. Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, Blutprobenentnahmen, Fahrverbote und Führerscheinsicherstellungen können die Folge sein.
Die Polizei Aachen appelliert daher aus aktuellem Anlass: Wer Alkohol getrunken hat, sollte den E-Scooter und jedes andere (Kraft-)Fahrzeug stehen lassen. Auch der kurze Weg nach Hause ist es nicht wert, sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden.
Wer feiern möchte, sollte deshalb bereits vorher eine sichere Alternative für den Heimweg einplanen - etwa zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi.
Die Polizei Aachen wünscht allen Studierenden einen guten und sicheren Start ins Studium. (dh)
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