W- 13-Jähriger bei Verkehrsunfall mit E-Scooter leicht verletzt
Am Mittwochabend (07.10.2026) kam es in Barmen zu einem
Verkehrsunfall zwischen einem E-Scooter und einem Auto.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 13-jähriger Junge gegen
17:25 Uhr mit seinem E-Scooter die Hermann-Enters-Straße in Richtung
Siegesstraße. An der Einmündung bog er verbotswidrig nach rechts ab
und fuhr anschließend entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf
der Siegesstraße weiter.
Ein 59-jähriger Auto-Fahrer befuhr zu diesem Zeitpunkt die
Siegesstraße in Richtung Fingscheid. Der E-Scooter-Fahrer kam ihm auf
der Fahrbahn entgegen. Es kam zum Frontalzusammenstoß.
Der 13-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Rettungskräfte brachten
ihn zur ambulanten Behandlung in eine Kinderklinik.
Am Pkw entstand ein Sachschaden im Frontbereich.
Während der Unfallaufnahme musste die Siegesstraße zeitweise
vollständig gesperrt werden.
Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen aufgenommen.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284-2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
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