Bundespolizei am Hamburg Airport: Festnahme – Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz kostet über 2.000 Euro, Freundin hilft aus
Am Donnerstag, 8. Oktober kam ein 27-jähriger albanischer Staatsangehöriger mit einer Maschine aus Tirana am Hamburg Airport an. Er stellte sich gegen 16:45 Uhr zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an und wurde durch Kräfte der Bundespolizei überprüft. Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Reisende seit September 2025 per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wird. Tatvorwurf: Vergehen nach § 95 Abs. 1. Ziff. 1. des Aufenthaltsgesetz (unerlaubter Aufenthalt). Es war eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro zu zahlen. Davon war jedoch erst ein Teil beglichen worden, sodass noch 2.000 Euro zu zahlen waren. Alternativ standen 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 85 Euro. Der Mann war selbst nicht in der Lage, die Geldstrafe in vollem Umfang zu zahlen und rief in seiner Not seine Freundin an. Diese befand sich als Abholerin ohnehin am Airport und konnte das fehlende Geld an Ihren Freund übergeben. Nach Zahlung der 2.085 Euro konnte der Festgenommene aus der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de
X @bpol_nord