(HDH) Heidenheim an der Brenz – Betrunken und ohne gültigen Führerschein unterwegs / Am Donnerstag durfte ein 35-Jähriger nach einer Kontrolle in Heidenheim nicht mehr weiterfahren.
Gegen 21.30 Uhr kontrollierte die Polizei den Autofahrer in der Giengener Straße. Denn dort hatten die Beamten eine stationäre Kontrollstelle eingerichtet und führte Überprüfungen durch. Deshalb wurde der VW Kombi angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis war. Der kosovarische Führerschein von März 2026 war allerdings im Bundesgebiet ungültig. Da der 35-Jährige schon seit November 2025, also mehr als 180 Tagen in Deutschland wohnt, verlor sein ausländischer Führerschein die Gültigkeit. Zudem stand der Fahrer des VW leicht unter Alkoholeinwirkung. Der Fahranfänger, der sich noch in der zweijährigen Probezeit befindet und für ihn Alkohol tabu sein muss, sieht nun einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren entgegen. Den VW mit deutscher Zulassung musste er stehen lassen.
Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde, um sicher zu stellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind.
Promillegrenzen
- 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger
und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.
- Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall
verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B.
Schlangenlinien fährt) zeigt.
- Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer
Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem
Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
- Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig.
Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und
eine Geld- oder Freiheitsstrafe.Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
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Rückfragen bitte an:
Bernd Kurz
Polizeipräsidium Ulm
Tel.: 0731 188 1111
E-Mail: ulm.pressestelle@polizei.bwl.de
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