BPOLI BHL: Aus Verurteilung nichts gelernt
Ein 38- jährige Rumäne wurde am 12. Oktober 2026 gegen 16:20 Uhr als Insasse eines in Rumänien zugelassenen Fahrzeuges am Grenzübergang Breitenau einer fahndungsmäßigen Kontrolle unterzogen. Nach Eingabe seiner Personalien im Fahndungssystem, stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam ihn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben hat. Zur Option standen 50 Tage Haft oder eine Geldstrafe in Höhe von 2.623,00 Euro. Bei der anschließenden Durchsuchung, kam in seiner Geldbörse ein rumänischer Führerschein zum Vorschein, welcher Abweichungen in den ausstellertypischen Sicherheitsmerkmalen aufwies. Nach Fertigung der Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, ging es aufgrund Zahlungsunfähigkeit in die JVA Dresden.
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