RS – Zusammenstoß auf der Stuttgarter Straße

Am 12.10.2026, gegen 17:10 Uhr, kam es auf der Stuttgarter Straße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem E-Scooter. Ein 58-jähriger Mann fuhr mit seinem Audi RS3 auf der Stuttgarter Straße in Richtung Schützenstraße. Auf Höhe des Gebäudes der ehemaligen Kaufmännischen Schule fuhr unvermittelt ein 14-jähriger Jugendlicher von der Einfahrt des Schulhofes auf die Straße und gegen den Audi. Im Rahmen des Unfalls wurde der 14-Jährige leicht verletzt. Der Verletzte wurde von Rettungskräften zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden liegt bei circa 5.200 Euro. - E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. - Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein. - Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. - Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Ihr Leben retten. - Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. - Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. - Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten. - Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. - Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. - Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.Rückfragen bitte an: Polizei Wuppertal Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0202/284-2020 E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de Polizei Wuppertal auch bei