RS – Zusammenstoß auf der Stuttgarter Straße
Am 12.10.2026, gegen 17:10 Uhr, kam es auf der Stuttgarter Straße zu
einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem E-Scooter.
Ein 58-jähriger Mann fuhr mit seinem Audi RS3 auf der Stuttgarter
Straße in Richtung Schützenstraße. Auf Höhe des Gebäudes der
ehemaligen Kaufmännischen Schule fuhr unvermittelt ein 14-jähriger
Jugendlicher von der Einfahrt des Schulhofes auf die Straße und gegen
den Audi. Im Rahmen des Unfalls wurde der 14-Jährige leicht verletzt.
Der Verletzte wurde von Rettungskräften zur ambulanten Behandlung in
ein Krankenhaus gebracht.
Der Sachschaden liegt bei circa 5.200 Euro.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
- Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
- Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284-2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
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