Versuchte Flucht mit getuntem E-Scooter
Zwei Beamte der Polizei Gifhorn befuhren in der vergangenen Nacht gegen 23:45 Uhr im Rahmen der Streife die Bergstraße in Gifhorn. Dabei wurden sie auf drei Personen aufmerksam, die das Licht an ihren Fahrzeugen nicht eingeschaltet hatten. Als sie näherkamen, stellten sie fest, dass es sich um zwei E-Scooter und ein Fahrrad handelte. Die Beamten forderten die Personen zum Anhalten auf, was diese ignorierten. Die Beamten wendeten und nahmen die Nacheile auf. Die Gruppe trennte sich und die Beamten verfolgten einen der E-Scooter-Fahrer bis in die Professor-Kalmbacher-Straße. Dort hielt der Fahrer schließlich nach wiederholter Aufforderung an.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer des E-Scooters um einen Minderjährigen handelte. Der E-Scooter war nicht versichert und erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 40 km/h. Das Kraftfahrzeug wurde daraufhin sichergestellt. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Anschließend wurde er seinen Erziehungsberechtigten übergeben.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor der Nutzung von E-Scootern und anderen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, für die entweder keine Betriebserlaubnis besteht oder die durch Softwaremanipulation eine höhere Geschwindigkeit erreichen. Solche Eingriffe verändern das Fahrverhalten und können erhebliche Gefahren für die Fahrerinnen und Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Bremsen und Bereifung von E-Scootern sind auf die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h abgestimmt. Für die deutlich höheren Belastungen bei Geschwindigkeiten von etwa 40 km/h sind sie nicht ausgelegt. Die typischen kleinen Räder reagieren zudem empfindlich auf Schlaglöcher, Bordsteinkanten und andere Unebenheiten. Bei höherem Tempo steigen die Sturzgefahr und das Risiko schwerer Verletzungen, zugleich verlängert sich der Bremsweg. Auch Eltern, die ihren Kindern diese Kraftfahrzeuge zur Verfügung stellen, sollten sich dieser Gefahren bewusst sein.
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Christoph Nowak
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