BPOLI PW – GdpD POM: Wieder Festnahmen in Pomellen
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 11 in Pomellen stellten Bundespolizisten einen 34-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen als Mitreisenden in einem PKW mit polnischer Zulassung fest.
Zur Kontrolle händigte die Person eine gültige bulgarische ID- Karte aus. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Rostock zur Festnahme aufgrund einer Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 2600,00 Euro sowie eine Restgeldstrafe in Höhe von 96,50 Euro. Dadurch konnte er eine 26- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
Weniger Glück hatte ein 25- jähriger Pole. Er wurde an gleicher Stelle ermittelt.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Landshut zur Festnahme/ Strafvollstreckung wegen Diebstahls.
Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1368,00 Euro sowie eine Restgeldstrafe in Höhe von 37,00 Euro zu zahlen. Die geforderten Geldsummen konnte er nicht aufbringen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Hier hat er jetzt eine 36- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
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