Stadthagen – Kontrolltag zur Sicherheit im Straßenverkehr: Polizei führt gezielte E-Scooter-Kontrollen durch
(KEM) Das Polizeikommissariat Stadthagen führte am Montag, den 12. Oktober 2026, zwischen 10:30 Uhr und 18:00 Uhr unter Beteiligung der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg einen gezielten Verkehrssicherheitstag mit dem Schwerpunkt Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) im Stadtgebiet von Stadthagen durch.
Anlass für den Großeinsatz waren unter anderem zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung über das fehlerhafte und verbotswidrige Verhalten von E-Scooter-Fahrenden, insbesondere im Bereich der Fußgängerzone. Dort ist das Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen untersagt. Dennoch dient der Bereich regelmäßig als Treffpunkt für Gruppen junger Menschen, die dort wiederholt mit E-Scootern unterwegs sind.
Ziel der Beamtinnen und Beamten war es, durch präventive als auch repressive Maßnahmen Gefahrensituationen sowie Unfällen vorzubeugen sowie Verstößen hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Nutzung, Kennzeichnung und technischen Manipulationen an den Fahrzeugen konsequent entgegenzuwirken. Neben stationären Kontrollen im Bereich der Fußgängerzone überprüften die Einsatzkräfte im weiteren Tagesverlauf auch Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr heraus.
Im Rahmen der Kontrollen leiteten die Polizisten insgesamt sechs Strafverfahren ein. Dazu zählt ein Kennzeichenmissbrauch, bei dem ein Versicherungskennzeichen an einem E-Scooter angebracht war, das für diesen nicht ausgegeben wurde. Zudem stellten die Einsatzkräfte drei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgrund veralteter Kennzeichen beziehungsweise gänzlich fehlenden Versicherungsschutzes fest. In zwei weiteren Fällen wird wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt, da an den Elektrokleinstfahrzeugen technische Veränderungen vorgenommen wurden. Unter den Tatverdächtigen befinden sich zwei Kinder sowie drei Jugendliche unter 18 Jahren. Die Beamtinnen und Beamten stellten insgesamt fünf E-Scooter sicher. Bei drei dieser Geräte besteht der konkrete Verdacht einer unzulässigen Manipulation zur Steigerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.
Darüber hinaus erfasste die Polizei insgesamt acht Verstöße im Verwarngeldbereich: Vier Fahrende befuhren verbotswidrig die Fußgängerzone, eine Person nutzte unzulässig den Gehweg und eine weitere Person befuhr die falsche Straßenseite. In zwei Fällen beließen es die Einsatzkräfte bei mündlichen Verwarnungen. In allen Fällen führten die Beamtinnen und Beamten erzieherische Gespräche mit den Betroffenen.
Während des Kontrolltages stellten die Einsatzkräfte bei den kontrollierten Personen erhebliche Defizite im Grundwissen über die Verkehrsregeln bei der Nutzung von E-Scootern fest: Der Großteil der Kontrollierten reagierte nicht auf die Haltezeichen der Beamtinnen und Beamten, sondern versuchte stattdessen zu flüchten. Auch führte keine der kontrollierten Personen die verpflichtende Betriebserlaubnis oder den Versicherungsschein mit sich. In einem weiteren Fall nutzten zwei Personen gleichzeitig einen E-Scooter.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass für E-Scooter klare gesetzliche Regeln gelten und appelliert dabei auch an Erziehungsberechtigte, ihre Kinder vor der Nutzung von E-Scootern über die rechtlichen Vorgaben aufzuklären, das Vorhandensein eines gültigen Versicherungsschutzes sicherzustellen und darauf zu achten, dass keine technischen Veränderungen an den Geräten vorgenommen werden. Die Polizei Stadthagen wird auch künftig entsprechende unangekündigte Kontrollen im Zuständigkeitsbereich durchführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
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