(BC) Biberach – E-Scooter Fahrer gestoppt / Am Montag stoppte die Polizei in Biberach einen 9-Jährigen.
Der 9-Jährige fuhr in der Adenauerallee als ihn die Polizei gegen 15.30 Uhr stoppte. Mit dem "jungen Mann" fuhr die Polizei zu seiner Wohnanschrift. Seine Mutter soll ihm das Gefährt zur Verfügung gestellt haben. Sie wurde über die Rechtslage aufgeklärt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die wichtigsten Regeln für E-Scooter auf einen Blick: - Kein Führerschein erforderlich - Mindestalter: 14 Jahre - Versicherungspflicht (gültige Versicherungsplakette erforderlich) - Betriebserlaubnis des Fahrzeugs notwendig - Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h - Nutzung auf Radwegen, ersatzweise auf der Fahrbahn - Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu (sofern nicht ausdrücklich freigegeben) - Keine Mitnahme weiterer Personen - Kein Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - es gelten die gesetzlichen Vorschriften - Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden (Beleuchtung, Klingel, Bremsen)
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Joachim Schulz
Polizeipräsidium Ulm
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