BPOL NRW: Fahren ohne Fahrerlaubnis – Bundespolizei untersagt zwei Männern die Weiterfahrt

Am Donnerstagnachmittag, 29. Oktober 2026, kontrollierte die Bundespolizei in Isselburg einen 42-jährigen Deutschen als Fahrer eines im Kreis Borken zugelassenen Personenkraftwagens. Bei der Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten Personalausweises in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. In der Vergangenheit ist dem Fahrer die Fahrerlaubnis bereits fünfmal wegen verschiedener Verkehrsdelikte entzogen worden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Münster wurde das Auto zur Sicherung des Verfahrens beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte vor Ort entlassen. Auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg-Wyler kontrollierte die Bundespolizei am Donnerstagnachmittag bei der Einreise aus den Niederlanden einen 26-jährigen Rumänen als Fahrer eines in Kleve zugelassenen Personenkraftwagens. Auf die Frage nach einem Führerschein zeigte er auf seinem Smartphone das Foto eines rumänischen Führerscheins vor. Es wurde ermittelt, dass der gezeigte Führerschein Fälschungsmerkmale aufweist. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab zudem, dass die Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Nach der Sicherstellung des Mobiltelefons wurde der Rumäne zur erkennungsdienstlichen Behandlung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattete die Bundespolizei ihm dann die Weiterreise. Die Weiterfahrt jedoch untersagt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.