Kabeldiebe von Polizei Berlin und Bundespolizei festgenommen
In der Nacht zu Donnerstag haben die Polizei Berlin und die Bundespolizei drei Männer festgenommen, nachdem sie rund 200 Meter Kabel von einem Gelände der Deutschen Bahn in Berlin-Reinickendorf gestohlen hatten.
Gegen 3:30 Uhr beobachteten zivile Einsatzkräfte der Polizei Berlin drei Männer auf einem Bahngelände in Berlin-Reinickendorf dabei, als sie Kabel abschnitten und später abtransportierten.
Beim Abtransport der Beute stoppten Einsatzkräfte der Polizei Berlin und der Bundespolizei die Männer in zwei Kraftfahrzeugen. Sie nahmen die drei tatverdächtigen Serben, im Alter von 50, 29 und 27 Jahren, vorläufig fest und zur weiteren Bearbeitung mit in die Dienststelle. In einem der Fahrzeuge fanden die Beamtinnen und Beamten diverse zusammengebundene Kabel. Die Bundespolizei stellten die zwei Fahrzeuge sowie etwa 200 Meter entwendeter Kabel, eine Kabelschere, zwei Smartphones, einen USB-Stick sowie Arbeitshandschuhe der Männer als Beweismittel sicher. Eine Überprüfung der Fahrzeuge ergab zudem, dass die Kennzeichen eines Pkw als gestohlen gemeldet und die Fahrzeugidentifikationsnummern manipuliert waren.
Eine Überprüfung der Personalien ergab beim 29-Jährigen den Verdacht des unerlaubten Aufenthalts, und förderte außerdem zutage, dass der 50-Jährige erst kürzlich vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen worden war.
Bei der anschließenden richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des 27-Jährigen wurden die Ermittler fündig: neben diversen Kabelresten fanden sich ein mutmaßlich gestohlenes Fahrrad und ein mutmaßlich gestohlener E-Scooter - beide wurden sichergestellt.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls sowie des besonders schweren Falls des Diebstahls gegen die polizeibekannten Männer ein. Da sich der 29- Jährige unerlaubt im Bundesgebiet aufhält, wird gegen ihn zusätzlich aufgrund des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ermittelt.
Es ist beabsichtigt, das Trio im Laufe des Freitags einem Haftrichter zur Erwirkung von Untersuchungshaftbefehlen vorzuführen.
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