(UL) Ulm – Schwerpunktkontrollen von E-Scootern / Am Montag kontrollierte die Polizei im Stadtgebiet von Ulm. Dabei konnten einige Verstöße festgestellt werden.
Das Polizeipräsidium Ulm verfolgt die Ziele polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern, Unfallfolgen zu minimieren und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung im Straßenverkehr Rechnung zu tragen. Die gezielte Überwachung des motorisierten Zweiradverkehrs und die konsequente Bekämpfung der Hauptunfallursachen bei schweren Verkehrsunfällen unter Beteiligung von motorisierten Zweirädern haben im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ulm hohe Priorität.
Aufgrund der Feststellung und Erkenntnislage zunehmender erheblicher technischer Veränderungen im Bereich der leistbaren Höchstgeschwindigkeit an E-Scootern (eKf), wurden zwischen 11 Uhr und 18 Uhr in der Innenstadt Personen auf E-Scootern kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden auch verkehrserzieherische Gespräche geführt.
Bei der mehrstündigen Kontrolle wurden von 87 kontrollierten Fahrzeugen insgesamt 40 eKf genauer unter die Lupe genommen. Das führte zu nachfolgendem Ergebnis:
Bei drei Fahrzeug war die Betriebserlaubnis erloschen, da offenbar die Software des E-Scooters manipuliert worden war. Dadurch erreichte das Fahrzeug eine deutlich höhere Geschwindigkeit und ist rechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen. Die Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die drei E-Scooter wurden durch die Polizei beschlagnahmt.
Neun der E-Scooter-Fahrer standen unter Drogeneinfluss. Das konnte anhand eines Drogenschnelltests im Urin nachgewiesen werden.
Außerdem wurden zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt, da keine Kennzeichen angebracht waren. Die Polizei leitete die entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Ein dreizehnjähriger musste seinen Roller stehen lassen. Er wurde von seinem Vater abgeholt, nachdem mit beiden ein verkehrserzieherisches Gespräch geführt wurde.
Auch in Zukunft wird die Polizei E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge im Stadtgebiet und auch im Umfeld von Schulen im Blick behalten und entsprechende Kontrollen durchführen.
Die wichtigsten Regeln für E-Scooter auf einen Blick: - Kein Führerschein erforderlich - Mindestalter: 14 Jahre - Versicherungspflicht (gültige Versicherungsplakette erforderlich) - Betriebserlaubnis des Fahrzeugs notwendig - Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h - Nutzung auf Radwegen, ersatzweise auf der Fahrbahn - Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu (sofern nicht ausdrücklich freigegeben) - Keine Mitnahme weiterer Personen - Kein Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - es gelten die gesetzlichen Vorschriften - Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden (Beleuchtung, Klingel, Bremsen)
Rückfragen bitte an:
Thomas Hagel
Polizeipräsidium Ulm
Tel.: 0731 188 1111
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