Grenzübergang Kupfermühle – Fahren ohne Führerschein und vier Haftbefehle vollstreckt
Gestern Abend gegen 20:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen der Wiedereingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang Kupfermühle einen aus Dänemark kommenden Mercedes Benz mit zwei Insassen.
Der libanesische Fahrzeugführer wies sich lediglich mit einer Gesundheitskarte aus und konnte keinen Führerschein vorlegen. Ermittlungen ergaben, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Da auch der Beifahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, war die Fahrt für die Beiden beendet. Der libanesische Fahrer muss nun mit einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubunis rechnen.
Kurz zuvor kontrollierten die Beamten ein polnisches Fahrzeug. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Beifahrers stellten die Beamten fest, dass gegen den 32-jährigen Polen mehrere Haftbefehle, unter anderem wegen Diebstahls und Körperverletzung, vorlagen.
Zudem erkannte ihm die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg das Recht auf Freizügigkeit ab und ordnete ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland an. Da der Mann untergetaucht war, wurde er mittels Haftbefehle von der Staatsanwaltschaft Augsburg gesucht.
Der gesuchte Pole wurde verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Kiel eingeliefert. Da er entgegen einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland einreiste, erwartet ihn nun ein weiteres Strafverfahren.
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