BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl am Flughafen Dortmund

Am Mittwochmittag (4. November) überprüften Bundespolizisten eine Frau am Dortmunder Flughafen. Eine Staatsanwaltschaft ließ gleich zweimal nach ihr fahnden. Gegen 11:50 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Flughafen Dortmund verschiedene Schengen-Flüge. Dabei wurden sie auf eine Frau aufmerksam, welche sichtlich nervös wirkte und sich ruckartig von den Uniformierten entfernte. Aufgrund dieses Verhaltens kontrollierten sie die 45-Jährige, welche den Beamten einen vorläufigen Personalausweis aushändigte. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl nach ihr suchte. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte die Deutsche im Oktober 2025 rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Die Gesuchte hat nun noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen zu verbüßen. Zudem ordnete das Amtsgericht Dortmund Ungehorsamshaft gegen die Gesuchte an, da diese der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb. Ihr wird vorgeworfen von April bis Juli 2025 mehrfach Verkehrsmittel genutzt zu haben, ohne das Entgelt dafür zu entrichten. Die Wohnungslose konnte den geforderten Betrag in Höhe von 420,- Euro zzgl. Verfahrenskosten nicht aufbringen. Nach ihrer Festnahme brachten Einsatzkräfte die Verurteilte in das Gewahrsam der Polizei Dortmund. Nach der Vorführung beim zuständigen Haftrichter führten die Uniformierten sie einer Justizvollzugsanstalt zu. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.