Südhessen: Länderübergreifende Kontrollen der Polizei auf der Autobahn / Mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet und Gegenstände sichergestellt
Länderübergreifend haben Polizisten aus Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am Donnerstag (05.11.) über einhundert Personen und mehr als siebzig Fahrzeuge überprüft. Im Zeitraum zwischen 10.30 Uhr und 18 Uhr kontrollierten die insgesamt 18 Beamten auf den südhessischen Autobahnabschnitten der A67, der A5 und der A6. Dabei leiteten die Ordnungshüter mehrere Ermittlungsverfahren ein und stellten etliche Gegenstände sicher.
Auf der Rastanlage Pfungstadt-Ost an der A67 hielten die Fahnder ein Auto an und überprüften die darinsitzenden Frauen im Alter zwischen 24 und 30 Jahren sowie den Wagen selbst. Dieser war von der Zulassungsbehörde zur Entstempelung ausgeschrieben, weil die Fahrzeugbesitzerin die Versicherung nicht bezahlt hatte. Für das Fahrzeug war die Fahrt daher an Ort und Stelle zu Ende. Als die Kontrollierenden einen genaueren Blick in das Auto warfen, entdeckten sie darin verdächtige Gegenstände, bei denen es sich um mutmaßliches Einbruchwerkzeug handelte. Da die Frauen keine plausible Erklärung für die Sachen hatten, stellten sie die Ordnungshüter vorläufig sicher.
An der A6 stoppten die Beamten ein Auto mit fünf Männern darin im Alter zwischen 18 und 44 Jahren. Im Fahrzeug selbst fanden sie mehrere Kartons mit über 60 Elektronikartikeln eines bekannten amerikanischen Technikunternehmens. Dem ersten Eindruck nach handelte es sich bei den Produkten allerdings und Plagiate. Weiterhin befand sich eine größere Anzahl verpackter Messer im Innenraum, die augenscheinlich von minderwertiger Qualität waren. Die Ordnungshüter leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Markengesetz ein und stellten die Artikel sicher.
Auf der Rastanlage Gräfenhausen-Ost an der A5 überprüfte eine Streife einen 32 Jahre alten Autofahrer. Er konnte den Beamten keinen Führerschein vorzeigen, gab aber an eine ausländische Fahrerlaubnis zu haben. Im Polizeicomputer konnte diese Behauptung schnell widerlegt werden. Als die Beamten daraufhin genauer ins Auto schauten, fanden sie darin einen auf den Mann ausgestellten deutschen Führerschein. Allerdings stellte sich schnell heraus, dass dieser gefälscht war und der 32-Jährige gar keine Fahrerlaubnis besaß. Er wird sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten müssen.
Ebenfalls an der Rastanlage Gräfenhausen-Ost hielten die Kontrolleure ein Auto mit zwei Männern im Alter von 26 und 61 Jahren an. Der Ältere war der Fahrer und Besitzer des Wagens. Auch er hatte keinen Führerschein und war deswegen bereits bei der Polizei aufgefallen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den 61-Jährigen ein und stellten das Auto sicher, damit er nicht erneut damit ohne Führerschein fährt.
Eine weitere Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstatteten die Beamten gegen einen 27 Jahre alten Autofahrer, den sie auf dem Parkplatz "Nachtweide" an der A5 kontrollierten. Auch er hatte nämlich keinen Führerschein. Zusätzlich war das von ihm genutzte Auto nicht versichert und die Fahrt für ihn und den Wagen somit beendet. Auch gegen den Fahrzeughalter wird nun ermittelt. Er muss sich in einem Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. Zusätzlich bekam er eine Anzeige, weil er es zuließ, dass der 27-Jährige sein Auto ohne Führerschein gefahren hatte.
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