Waren im Wert von knapp 850 Euro gestohlen - Werkzeug und Parfüm im Wert von ca. 10.000 Euro sichergestellt
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 16.11.2016
WÜRZBURG / UNTERDÜRRBACH. Ein Pärchen hat am Montagmittag in einem Baumarkt in der Paradiesstraße versucht Waren im Wert von knapp 850 Euro zu stehlen. Bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung konnte weiteres Diebesgut im Wert von ca. 10.000 Euro sichergestellt werden. Die beiden Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen und am Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Einem aufmerksamen Ladendetektiv ist es zu verdanken, dass es dem 32-Jährigen und seiner sechs Jahre jüngeren Begleiterin nicht gelungen ist mit dem Diebesgut zu entkommen. Der Detektiv beobachtete gegen 14:30 Uhr wie der 32-Jährige seiner Komplizin im Baumarkt immer wieder verschiedene Artikel in die Handtasche steckte. Nachdem die Beiden den Kassenbereich passiert hatten, stellte der Detektiv sie zur Rede. Da es sich um georgische Staatsangehörige handelte und eine Verständigung nicht möglich war, zog der Ladendetektiv die Würzburger Polizei hinzu. Bei der Kontrolle des genutzten Opels fanden die Beamten noch weiteres Diebesgut aus dem Baumarkt, im Wert von insgesamt knapp 850 Euro. Auf richterliche Anordnung durchsuchte die Polizei in Schwäbisch-Hall die Wohnanschrift und fand dort weiteres Diebesgut in Form von Werkzeug und Parfüm im Wert von ca. 10.000 Euro.
Die Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen und verbrachten die Nacht in getrennten Hafträumen bei der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt. Die weiteren Ermittlungen führt die Würzburger Polizei in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg. Am Dienstagmittag erfolgte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg die Vorführung beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg. Dieser erließ gegen die Verdächtigen wegen des dringenden Tatverdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls Haftbefehl. Im Anschluss lieferten die Ordnungshüter beide in getrennte Justizvollzugsanstalten ein.