220809.3 Epenwöhrden: Korrekturmeldung zu 220809.1
Anders als in der Ursprungspressemitteilung 220809.1 angegeben, war der 21-jährige Unfallverursacher im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Diese beschlagnahmten die Einsatzkräfte nach dem Unfall. Hinweise auf Drogen- oder Alkoholeinfluss bei dem Beschuldigten ergaben sich vor Ort nicht.
Während der junge Mann einen Führerschein besaß, hatte der Fahrer des Motorrollers nach derzeitige Weiterlesen