Christian Pegel: Erleichterungen für kommunale Sitzungen bleiben bestehen – Regelungen des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen gelten fort
Der Landtag hatte im Januar 2020 mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie Erleichterungen für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker geschaffen. Dieses Gesetz war wegen seines Ausnahmecharakters bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Seine Regelungen gelten nun nach einer Verordnung des Ministeriums für Inneres, Weiterlesen