BPOL NRW: Allgemeinverfügung der Bundespolizei zeigt Wirkung – Zahlreiche Feststellungen in Dortmund und Gelsenkirchen
Die Bundespolizei erließ vom 23.07.25 bis zum 27.07.25 ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen. In diesem Zeitraum stellten die eingesetzten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten insgesamt 40 gefährliche Gegenstände sicher.
Die Bundespolizei kündigte im Vorfeld auf verschiedenen Wegen die anstehenden Kontrollmaßnahmen und Weiterlesen