Eröffnung der Fritz Bauer Ausstellung

Hamburg (ots) – 27. März 2013

Einladung/Hinweis an die Medien

Eröffnung der Fritz Bauer Ausstellung

Hamburger Justiz zeigt Ausstellung zur Wiederherstellung der Ehre der Widerstandskämpfer des 20. Juli

Die Ausstellung „Der Prozess um den 20. Juli – Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer und die Be-freiung vom Stigma des Landesverrates“ wird am

Donnerstag, den 4. April 2013, 10.00 Uhr, im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg

feierlich eröffnet. Sie ist Teil der Veranstaltungsreihe „Hamburg erinnert sich 2013“.

Hamburg erinnert sich im Jahr 2013 vieler einschneidender historischer Ereignisse. In diesem Jahr jähren sich die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten zum 80., die Reichspogromnacht zum 75. und die verheerenden Luftangriffe alliierter Verbände auf Hamburg zum 70. Mal. Vor diesem Hintergrund finden während des gesamten Jahres in Hamburg zahlreiche Gedenkfeiern und -veranstaltungen statt.

In der Ausstellung wird der Umgang der bundesdeutschen Justiz mit dem Widerstand im Dritten Reich thematisiert. Sie lenkt die Aufmerksamkeit auf einen Prozess, der vor gut 60 Jahren in Braun-schweig unter nationaler und internationaler Beachtung geführt wurde. In dem Verfahren erkannte das Landgericht Braunschweig erstmals den Widerstand vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig an und befreite ihn damit vom Stigma des Verrats.

Ablauf der Eröffnung: – Begrüßung durch Generalstaatsanwalt Lutz v. Selle – Eröffnung der Veranstaltung durch Justizsenatorin Jana Schiedek – Grußwort der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Erika Andreß – Erläuterung der Ausstellung durch Historiker Professor Gerd Biegel – Vortrag des historischen Plädoyers von Fritz Bauer durch den Hamburger Schauspieler Michael Prelle Ausstellung: Die Ausstellung ist vom 5. bis zum 26. April 2013, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 geöffnet. Öffentliche Führungen finden statt am Freitag, den 12. April 2013, ab 10.30 Uhr, Donnerstag, den 18. April 2013, ab 15.00 Uhr, Dienstag, den 23. April 2013, ab 15.00 Uhr.

Sie werden von der Hamburger Historikerin und Philosophin Dr. Bettina Stangneth und von General-staatsanwalt Lutz v. Selle durch die Ausstellung geführt. Anmeldungen werden unter ausstel-lung.hamburg@gmail.com erbeten. Schulklassen können sich unter Inga.Makridis-Junck@sta.justiz.hamburg.de oder telefonisch unter 428 43 1710 anmelden. Die Ausstellung wurde vom Institut für Braunschweigische Regionalgeschichte in Koopera-tion mit der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig erarbeitet. Nachdem die Ausstellung im vergangenen Jahr erstmals in Braunschweig gezeigt und dann von Generalbundesanwalt Harald Range zunächst nach Karlsruhe geholt worden war, ist sie nun auf dem Weg, eine Wanderausstellung zu werden.

Abgerundet wird die Ausstellung durch einen Vortrag von Dr. Claudia Fröhlich: „NS-Unrecht und Widerstand vor Gericht – Fritz Bauer und die juristische Aufklärung der Vergangenheit“, der am 15. April 2013 um 19.30 Uhr in der Zentralbibliothek der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen stattfindet. Hintergrund der Ausstellung: Otto Ernst Remer, Mitglied des Vorstands der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP), bezeichnete im Frühjahr 1951 öffentlich im niedersächsischen Wahlkampf die Wider-standskämpfer vom 20. Juli 1944 als Hoch- und Landesverräter. Bundesinnenminister Robert Lehr stellte daraufhin Strafantrag in Braunschweig. Nachdem der zuständige Staatsanwalt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zunächst abgelehnt hatte, übernahm Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer das Verfahren persönlich und erhob Anklage. Major Otto Ernst Remer war 1944 Kommandeur des Wachbataillons Großdeutschland. Auf per-sönlichen Befehl Hitlers hatte er den Staatsstreich vom 20. Juli in Berlin niedergeschlagen. Stauf-fenberg und drei weitere Offiziere waren noch in der Nacht zum 21. Juli standrechtlich erschossen worden. Ab August 1944 verurteilte der Volksgerichtshof unter Freisler den designierten Reichskanzler Goerdeler und zahlreiche Widerständler wegen Hochverrats und Landesverrats zum Tode. Sie wurden in Plötzensee hingerichtet. Remer wurde Generalmajor. 1949 gründete Remer die Sozialistische Reichspartei. Sie bestand fast nur aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern und glorifizierte die Nazi-Ideologie. 1951 zog sie mit 16 Abgeordneten in den Niedersächsischen Landtag ein. In dem Gerichtsprozess argumentierte Generalstaatsanwalt Bauer: Die Männer des 20. Juli sind keine Verräter. Sie handelten nicht zum Schaden, sondern zum Wohle Deutschlands, gegen den NS-Staat. Der NS-Staat war kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat. Remer wurde wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er flüchtete nach Ägypten. Die Sozialistische Reichspartei wurde 1952 vom Bundesver-fassungsgericht verboten. Mit der Verurteilung erkannte das Landgericht Braunschweig den Widerstand vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig an und befreite ihn damit vom Stigma des Verrats. Das Braunschweiger Verfahren bildet eine Grundlage für die positive Wahrnehmung des Widerstandes gegen den NS-Staat in der Bundesrepublik. Der »Remer-Prozess« vor 60 Jahren gilt heute als eines der wichtigsten ju-ristischen Verfahren mit politischem Hintergrund in der Geschichte der frühen Bundesrepublik. Rückfragen der Medien: Dr. Sven Billhardt Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle Tel. 040 42843 3143, Mobil: 0172 4327953, Fax: 040 427943 258 E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

Oberstaatsanwältin Nana Frombach Pressestelle der Staatsanwaltschaften Tel.: 040/428 43 21 08 Fax: 040/428 43 18 63 e-mail: Nana.Frombach@sta.justiz.hamburg.de

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