Wismar (ots) - Am Samstag zur Mittagszeit ging ein Anruf über den Notruf ein, dass sich auf der A20 in Fahrtrichtung Lübeck auf Höhe der Anschlussstelle Rostock Süd der Fahrzeugführer eines grünen VW Golfs mit polnischem Kennzeichen höchst verkehrsgefährdend verhalte.
Der 56-jährige Anzeigenerstatter teilte zunächst telefonisch massive Verstöße eines anderen Autofahrers in Hinsicht auf Abstand, das Rechtsfahrgebot und das Verhalten bei einem Überholvorgang mit. Der anzeigenerstattende Kia-Fahrer konnte nur durch ein abruptes Bremsmanöver einen Zusammenstoß verhindern. Der 34-jährige Golffahrer konnte durch die Beamten des Autobahnpolizeireviers Metelsdorf in Höhe der Ausfahrt Bobitz angehalten und kontrolliert werden. Die Polizisten konnten nicht nur feststellen, dass dem Golffahrer der Führerschein in Polen bereits entzogen wurde und dieser somit nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sondern auch, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs war. Gegen den Golf-Fahrer wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Auch die Beamten des Polizeireviers Gadebusch stellten in den frühen Stunden des Sonntagmorgens im Stadtbereich einen 22-jährigen VW-Fahrer fest, der ebenfalls unter dem Einfluss von Drogen stand. Zudem konnten Betäubungsmittel bei der Durchsuchung des Pkw aufgefunden und sichergestellt werden. Gegen den 22-jährigen wird nun wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Bei beiden Fahrzeugführern wurde eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung durchgeführt.
Der Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten birgt erhebliche Gefahren für den Straßenverkehr. Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, die Wahrnehmung ist eingeschränkt und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Es kann infolgedessen zu schweren Unfällen kommen.
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Karen Jung
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