Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0737
Der für die am 04.06.2016 stattfindende rechtsextremistische Versammlung verfügte Auflagenbescheid der Polizei Dortmund hat Bestand. Die Dortmunder Polizei hatte bezüglich der angemeldeten Versammlung zusätzlich einen rechtlichen Hinweis erlassen, gegen den der rechtsextremistische Anmelder Rechtsmittel eingelegt hatte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stützt jedoch die Rechtsauffassung der Dortmunder Polizei.
Demnach wird die Polizei Personen als Redner bei dieser öffentlichen Versammlung ausschließen, die konkrete Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie während dieser Rede strafrechtlich relevante Inhalte verwenden werden.
Dieser jetzt gerichtlich bestätigte rechtliche Hinweis schließt insbesondere Personen als Redner aus, die bereits wegen Volksverhetzung im Rahmen von öffentlichen Versammlungen verurteilt oder vorbestraft worden sind.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Telefon: 0231-132 1020-1029
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/