POL-HRO: Sehr gut gemeint, aber nur fast gut gemacht!

07.06.2016 – 23:43

Neukloster (ots) - Am Dienstagabend meldete sich ein 15jähriger Hinweisgeber über den Polizeinotruf und teilte mit, dass er gemeinsam mit seinem 21jährigen Freund einen betrunkenen Autofahrer in Neukloster an der Weiterfahrt gehindert hätte, indem die jungen Männer dem Trunkenbold den Fahrzeugschlüssel weggenommen haben.

Dies erklärten die beiden auch den eintreffenden Polizisten. Der 21jährige ergänzte stolz, dass er anschließend auch den PKW des Betrunkenen vernünftig auf einem nahegelegenen Parkplatz abgestellt hätte, obwohl er nicht einmal im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Trotz einer Belehrung der Beamten, sich nicht selbst belasten zu müssen, informierte der Mann die Beamten nun auch noch darüber, dass er Alkohol getrunken und in der nahen Vergangenheit Betäubungsmittel konsumiert hat.

Polizeibeamte haben bei Bekanntwerden von Straftaten keine Entscheidungsbefugnis, ob sie eine Anzeige aufnehmen oder in Anbetracht besonderer Umstände darauf verzichten. Im Falle der hilfsbereiten Jugendlichen führten Alkohol- und Drogentests nicht zu relevanten Feststellungen, eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde jedoch gegen den 21-jährigen Mann aufgenommen. Trotz allem haben die Jugendlichen durch ihr Eingreifen möglicherweise Schlimmeres verhindert, der Fahrzeugführer hatte deutlich mehr als zwei Promille Alkohol in der Atemluft. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde sein Führerschein sichergestellt.

Silke Janke Polizeihauptkommissarin Polizeihauptrevier Wismar 

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