Polizeipräsidium Oberbayern Süd: Die Roller der Polizei bei und im Vorfeld von Versammlungen ist ganz klar definiert

Polizeipräsidium Oberbayern Süd: Die Roller der Polizei bei und im Vorfeld von Versammlungen ist ganz klar definiert
SÜDLICHES OBERBAYERN. In einem demokratischen Rechtsstaat gibt es auch Positionen, die von der Mehrheitsmeinung abweichen. Solange diese Haltungen auf der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung fußen, muss eine starke Gesellschaft dies ertragen können. Daher wird ein Tätigwerden der Polizei in den meisten Fällen nicht notwendig. „Wenn doch, ist die Rolle der Polizei ganz klar definiert“ sagt der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Robert Kopp.
Gerade politische Anschauungen sind es, die immer wieder Anlass zu Diskussionen geben. Nicht selten finden Versammlungen statt, um diese Anschauungen zu vertreten und zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beizutragen.

Die „Meinungs- und die Versammlungsfreiheit“ sind sehr hochrangige Rechtsgüter in unserer Bundesrepublik und werden jedem Menschen gewährt, ob er nun Deutscher ist oder nicht. Der ausschlaggebendste Grundsatz hierbei ist jedoch „friedlich und ohne Waffen“. Denn nur dann kann sich jemand auf den Schutz der Versammlungsfreiheit berufen.

Der Rolle der Polizei sollten sich die Bürgerinnen und Bürger bewusst sein. Die polizeilichen Einsatzkräfte stehen nicht als Sinnbild für eine politische Zielrichtung, sie setzen sich ausschließlich für den Schutz der Grundrechte ein.

„Wer als Demokrat die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Anspruch nimmt, muss auch die Aufgabe der Polizei in unserer demokratischen Gesellschaft anerkennen“, so Polizeipräsident Robert Kopp.

Nicht nur während, sondern bereits im Vorfeld von Veranstaltungen und Versammlungen betreibt die Polizei Aufklärung, um einen reibungslosen Verlauf und den Schutz aller Teilnehmer zu gewährleisten. So konnte am Mittwoch, 08.06.2016, in Grassau ein 16-jähriger Mann aus Traunstein vorläufig festgenommen werden, der im Umfeld einer Veranstaltungsörtlichkeit Schmierschriften anbrachte, wodurch nicht unerheblicher Sachschaden entstanden ist.

„Diese und andere Verstöße, auch im Zusammenhang mit Versammlungen werden wir auch weiterhin nicht dulden. Hierbei handelt es sich um keine Kavaliersdelikte“ so der Polizeipräsident.