Gifhorn/Ehra-Lessien/Ohof/Vordorf (ots) - Am 18.06.2016, gegen 10:50 Uhr, war ein 38-jähriger Wolfsburger auf der L 288 zwischen Ehra und Boitzenhagen aufgefallen. Er geriet mit seinem Alfa Romeo wiederholt in den Gegenverkehr und war auch sonst sehr unsicher unterwegs. Ein Alkoholtest ergab 2.54 Promille. Der Führerschein konnte nicht mehr sichergestellt werden, da er bereits eingezogen war und gegen den Wolfsburger eine Sperre bis 2020 besteht. Er wird sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis erneut zu verantworten haben.
Ebenfalls am 18.06.2016, gegen 20:30 Uhr, fiel auf der Alfred-Bessler-Straße in Höhe der Abfahrt B4 ein VW Transporter wegen seiner unsicheren Fahrweise auf. Bei dem 41-jährigen aus Wolfsburg ergab der Alkoholtest 1,63 Promille - der Fahrer räumte zwei Bier ein. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt, der Transporter musste durch ein Abschleppunternehmen umgesetzt werden.
Um 21:25 Uhr machte ein VW Golf durch quietschende Reifen und überhöhte Geschwindigkeit eine Streif auf sich aufmerksam. Bei der Kontrolle in der Maschstraße ergab ein Alkoholtest bei dem 18-jährigen Fahre aus Gifhorn 1,09 Promille. Eine Blutprobe, die Sicherstellung des Führerscheins und der Fahrzeugschlüssel beendeten die rasante Fahrt. Wegen der festgestellte Ausfallerscheinungen wurde Strafanzeige erstattet.
Eine Strafanzeige wegen Fahrens unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss wurde gegen einen 53-jährigen aus Vordorf erstattet. Der Vordorfer war mit seinem Pkw Opel unterwegs gewesen und pustete 1,63 Promille.
Bußgelder haben eine 36-jährige Braunschweigerin und ein 53-jähriger aus Meinersen zu erwarten. Die Braunschweigerin war am 19.06.2016, gegen 00:45 Uhr auf dem Wittkopsweg in Gifhorn unterwegs. Ein Alkohltest ergab 0,60 Promille und ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.
Der Meinerser wurde am 19.06.2016, gegen 18:40 Uhr in Ohof auf der B 214 kontrolliert. Ein Test ergab bei ihm 0,50 Promille. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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