Oberhausen (ots) - Bei der Polizei Oberhausen haben alle nur ein Behördenziel, den Kampf gegen die Wohnungseinbrecher, den sie seit mehreren Jahren gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern (#OberhausenerKonzept) führen.
Freitagabend (24.6.) sahen zwei Polizisten auf dem Weg zu einem anderen Einsatz auf dem Eugen-Zur-Nieden-Ring einen 23jährigen Oberhausener, der einen Kleinwagen mit mehreren Beifahrern fuhr.
Ihnen war bekannt, dass der bereits mehrfach im Zusammenhang mit Rohheits- und Drogendelikten in Erscheinung getretene Mann keine Fahrerlaubnis hatte. Sie stoppten den VW Polo auf der Robert-Koch-Straße und kontrollierten die drei Insassen.
Der Fahrzeugführer gab sofort zu, dass er keinen Führerschein hat und Alkohol und Drogen konsumiert hatte. Den Wagen habe er von einem Bekannten geliehen, dessen Namen oder Wohnort er aber nicht kenne.
Gemeinsam mit einer weiteren Streifenwagenbesatzung fanden die Polizisten im Auto zwei Kennzeichen, die auf der Dorstener Straße (16.6.) von einem geparkten Fahrzeug abgebaut und gestohlen wurde.
Von den gestohlenen Kennzeichen wollte der 23jährige Oberhausener ebenso wenig gewusst haben, wie von den außerdem im Polo aufgefundenen 4 serbischen Reisepässen, einer nicht ihm gehörenden EC-Karte oder dem auch von Einbrechern oft genutzten Schraubendreher oder Brecheisen.
Da war es nur logisch, dass der ertappte Kriminelle nach eigenen Angaben auch keine Ahnung davon hatte, dass der Wagen bereits seit einem Jahr stillgelegt war und die angebrachten Kennzeichen eigentlich an einen Jeep Cherokee gehörten.
Er räumte gegenüber den Polizisten aber ein, dass er gegenwärtig eine Haftstrafe "auf Bewährung" verbüße und sich jetzt wohl eine Menge Ärger eingehandelt habe.
Nachdem ihm Blutproben (Alco-Test: 0,6 Promille + Drogenkonsum) entnommen wurden, verbrachte er den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam.
Gesellschaft leistete ihm dabei sein Beifahrer. Der 29jährige Oberhausener wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem Haftbefehl gesucht.
Ob den Beschuldigten weitere Straftaten zur Last gelegt werden können oder weitere Täter wegen der festgestellten Verstöße zur Verantwortung gezogen werden, ermitteln jetzt das zuständige Kriminalkommissariat.
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