Pressemeldungen für den Landkreis Unterallgäu & Memmingen vom 7. Juli 2016
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Memmingen, Mindelheim und Bad Wörishofen, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
Versuchter Einbruch
MINDELHEIM. In der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch versuchte ein unbekannter Täter über einen Wintergarten in ein Reihenhaus in der Ulrich-Trinkler-Straße in Mindelheim einzusteigen. Der Einbruchsversuch scheiterte. Es entstand aber ein Sachschaden von ca. 300 Euro. Die PI Mindelheim bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 08261//76850
(PI Mindelheim).
Ladendiebstahl
MINDELHEIM. Am 06.07.2016 wurde gegen 12:00 Uhr in einem Verbrauchermarkt in Mindelheim ein 55 Jahre alter Mann beim Diebstahl erwischt. Der Mann steckt eine Packung Tabak im Wert von knapp 20 Euro ein und bezahlte diese an der Kasse nicht. Dabei wurde er beobachtet und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.
(PI Mindelheim)
Trunkenheitsfahrt
BAD WÖRISHOFEN. Am Mittwochabend wurde durch einen aufmerksamen Zeugen eine Pkw-Fahrerin mitgeteilt, welche mit ihrem Fahrzeug auf den Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in der Gottlieb-Daimler-Straße eingefahren war und alkoholisiert wirke. Durch eine Streifenbesatzung konnte die 49 Jahre alte Fahrzeugführern an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 3,5 Promille. Es wurde eine richterlich angeordnete Blutentnahme bei der Frau durchgeführt, zudem wurde ihr Führerschein sichergestellt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
(PI Bad Wörishofen)
Zu Schnelles Mofa
ERKHEIM. Bei einer Verkehrskontrolle am gestrigen Nachmittag stellten die Beamten der Autobahnpolizei Memmingen fest, dass an einem Mofa ein blaues Versicherungskennzeichen mit Gültigkeit für das abgelaufene Versicherungsjahr 2015 angebracht war. Zuvor fiel der 29-jährige Fahrer der Streifenbesatzung auf, da er deutlich schneller als die für dieses Fahrzeug zulässigen 25 km/h unterwegs war. Auf Befragen gab dieser dann auch zu, dass der Motorroller knapp 60 km/h schnell fahren würde. Da der Herr hierfür keinen gültigen Führerschein besaß, muss er neben der Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz auch mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
(APS Memmingen)