POL-LB: Unfallgeschehen für die Bereiche Murr und BAB 81 Gemarkung Böblingen/Ehningen

10.07.2016 – 11:20

Ludwigsburg (ots) - Murr: Vorfahrt genommen, Leichtkraftradfahrer schwer verletzt

Ein schwerverletzter Zweiradfahrer und Sachschaden in Höhe von 8.000 Euro sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalles, der sich am Samstagabend um 22.25 Uhr ereignete. Ein 37-Jähriger war mit seinem Ford Mondeo von der Straße Im Langen Feld nach links auf die Landesstraße 1125 abgebogen. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines von links aus Richtung Murr kommenden 16-jährigen Leichtkraftrad-Lenkers. Die Lichtzeichenanlage war zum Unfallzeitpunkt ausgeschalten. Trotz Vollbremsung wurde der Zweiradfahrer zunächst von der Front des Pkw erfasst, anschließend überfahren und einige Meter bis zum Stillstand des Pkw mitgeschleift. Der Unfall wurde von mehreren Personen gehört, die sich in der daneben befindlichen Tankstelle befanden. Es eilten etwa 15 Personen an die Unfallstelle, erkannten die Notsituation, hoben den Pkw gemeinsam an der Seite hoch und zogen den 16-Jährigen unterm Fahrzeug hervor. Er wurde mit schwereren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Der 37-jährige Unfallverursacher erlitt einen Schock.

Böblingen / Ehningen: Wegen Trunkenheit zwei Führerscheine beschlagnahmt

Seine Hilfsbereitschaft wurde einem 28-Jährigen im wahrsten Sinne des Wortes zum Verhängnis, nachdem er von seinem gleichaltrigen Kumpel am Sonntagmorgen gegen 04.00 Uhr gebeten worden, dessen Audi nach einem Unfall abzuschleppen. Der Audi-Fahrer war zuvor auf der Autobahn bei Böblingen-Hulb mit der rechten Leitplanke kollidiert, konnte mit seinem beschädigten Fahrzeug an der Anschlussstelle Ehningen gerade noch abfahren und es kurz danach an einem Feldweg abstellen. Daraufhin hatte er seinen Bekannten angerufen. Eine zufällig vorbeifahrende Streife konnte die beiden kurze Zeit später dort antreffen und feststellen, dass sowohl der Unfallverursacher, als auch sein Bekannter, der mit seinem Fahrzeug gekommen war, um den Audi abzuschleppen, deutlich unter Alkoholeinfluss standen. Auf Anordnung des Bereitschaftsrichters wurde jeweils eine Blutentnahme angeordnet und beide Führerscheine beschlagnahmt. Der Unfallverursacher muss zudem noch mit einer Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle rechnen, da er die Kollision, bei welcher Sachschaden in Höhe von 18.000 Euro entstand, nicht gemeldet hatte.

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